Jahresmitgliederversammlung 2023
Die Jahresmitgliederversammlung 2023 der IG Erbbaurecht Ahrensfelde fand am 22. Februar 2023 statt.
Tagesordnung:
- Kassenbericht, Rechnungsprüfung
- Tätigkeitsbericht der Geschäftsleitung
- Entlastung der Geschäftsleitung
- Diskussion und Aussprache zum Tätigkeitsbericht der Geschäftsleitung
- Sonstiges
- Beschlüsse
Die Sprecherin der Geschäftsleitung, Frau Oertel, informierte über
- aktuelle Entwicklungen zu Erbbaufragen;
- die Entwicklung einer neuen Website der IG;
- jüngste Gespräche zur Rechtsberatung mit Rechtsanwälten;
- die Lage hinsichtlich der Pachtzinsanpassungen und unterbreitete Vorschläge für das weitere Vorgehen.
Zum Sachstand im Mitgliederbereich:
- Zurzeit gehören der IG ca. 50 Mitglieder an.
- Angesichts der bekannten Probleme mit dem Erbbaugeber, aber auch neuer Erbbau-Vorhaben in Ahrensfelde wächst das Interesse an mehr Informationen zum Erbbaurecht und damit auch an einer Mitgliedschaft in der IG.
- Etwa 40 Widersprüche gegen die Erhöhung des Erbbaupachtzinses sowie 34 Vollmachten für die ursprünglich geplante Mediation liegen vor.
- Zu den Widersprüchen: teils wird die geforderte Erhöhung nicht gezahlt, teils erfolgt die Zahlung unter Vorbehalt.
- Zahlungsrückstände sind bei einigen Mitgliedern inzwischen verjährt (nach 3 Jahren).
- Widersprüche sollten unbedingt eingelegt werden. (Bei Zahlung unter Vorbehalt lässt sich Rückzahlung nicht einfordern!).
- Unser großer Vorteil: Wir agieren in der Gruppe! Niemand ist allein!
Der Geschäftsleitung (GL) wurde für die 2021/22 geleistete Arbeit gedankt und einstimmig die Entlastung erteilt.
In einer ausführlichen Diskussion bestätigten die Mitglieder das Vorgehen der Geschäftsleitung.
Beschlossen wurde:
- Die Wahl der neuen GL erfolgt 2024;
- Überarbeitung der Website;
- Der Mitgliedsbeitrag wird ab 2024 auf 30 € pro Jahr erhöht. Neue Mitglieder zahlen im ersten Jahr 40 €, danach 30 €. Falls wegen möglicher juristischer Auseinandersetzungen mit dem Kirchenverwaltungsamt (KVA) mehr Finanzen erforderlich sind, erfolgt eine Sonderzahlung;
Die GL legt Empfehlungen hinsichtlich der vom KVA geforderten Zinserhöhungen vor.