Jahresmitgliederversammlung 2023

Die Jahresmitgliederversammlung 2023 der IG Erbbaurecht Ahrensfelde fand am 22. Februar 2023 statt.

Tagesordnung:

  1. Kassenbericht, Rechnungsprüfung
  2. Tätigkeitsbericht der Geschäftsleitung
  3. Entlastung der Geschäftsleitung
  4. Diskussion und Aussprache zum Tätigkeitsbericht der Geschäftsleitung
  5. Sonstiges
  6. Beschlüsse

Die Sprecherin der Geschäftsleitung, Frau Oertel, informierte über

  • aktuelle Entwicklungen zu Erbbaufragen;
  • die Entwicklung einer neuen Website der IG;
  • jüngste Gespräche zur Rechtsberatung mit Rechtsanwälten;
  • die Lage hinsichtlich der Pachtzinsanpassungen und unterbreitete Vorschläge für das weitere Vorgehen.

Zum Sachstand im Mitgliederbereich:

  • Zurzeit gehören der IG ca. 50 Mitglieder an.
  • Angesichts der bekannten Probleme mit dem Erbbaugeber, aber auch neuer Erbbau-Vorhaben in Ahrensfelde wächst das Interesse an mehr Informationen zum Erbbaurecht und damit auch an einer Mitgliedschaft in der IG.
  • Etwa 40 Widersprüche gegen die Erhöhung des Erbbaupachtzinses sowie 34 Vollmachten für die ursprünglich geplante Mediation liegen vor.
  • Zu den Widersprüchen: teils wird die geforderte Erhöhung nicht gezahlt, teils erfolgt die Zahlung unter Vorbehalt.
  • Zahlungsrückstände sind bei einigen Mitgliedern inzwischen verjährt (nach 3 Jahren).
  • Widersprüche sollten unbedingt eingelegt werden. (Bei Zahlung unter Vorbehalt lässt sich Rückzahlung nicht einfordern!).
  • Unser großer Vorteil: Wir agieren in der Gruppe! Niemand ist allein!

Der Geschäftsleitung (GL) wurde für die 2021/22 geleistete Arbeit gedankt und einstimmig die Entlastung erteilt.

In einer ausführlichen Diskussion bestätigten die Mitglieder das Vorgehen der Geschäftsleitung.

Beschlossen wurde:

  • Die Wahl der neuen GL erfolgt 2024;
  • Überarbeitung der Website;
  • Der Mitgliedsbeitrag wird ab 2024 auf 30 € pro Jahr erhöht. Neue Mitglieder zahlen im ersten Jahr 40 €, danach 30 €. Falls wegen möglicher juristischer Auseinandersetzungen mit dem Kirchenverwaltungsamt (KVA) mehr Finanzen erforderlich sind, erfolgt eine Sonderzahlung;

Die GL legt Empfehlungen hinsichtlich der vom KVA geforderten Zinserhöhungen vor.