Warum eine Interessengemeinschaft Erbbaurecht?

Heute, viele Jahre später, sind die Pächter ins Grübeln gekommen. Sie sehen sich in der „Erbbaufalle“.
Das Problem: Vertragsgemäß erhöht die Erbbaurechtgeberin regelmäßig aller drei Jahre die Pachtzinsen. Allerdings geschieht dies in einem Maße, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Form der Zinserhöhungen begründet. So stiegen die Pachtzinsen in 24 Jahren um mehr als 38 %. Geht das so weiter, wird bis 2050 mit einer Erhöhung um etwa 75 % gerechnet.

Aus Sorge um diese Entwicklung fanden sich bereits Anfang 2011 Betroffene in Ahrensfelde zusammen und gründeten eine Interessengemeinschaft Erbbaurecht, die erste derartige Initiative in den neuen Bundesländern. Ihr gehören mittlerweile mehr als 50 Mitglieder an.

Mit Ihrer Initiative folgten die Ahrensfelder dem Beispiel von gleichgelagerten Interessenvertretungen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und anderen Bundesländern.

Immerhin gibt es in ganz Deutschland mehr als rd. 430.000 Erbbaurechte.

Nach erfolglosen Gesprächen mit der Verpächterin nach Gründung der Interessengemeinschaft konnten 2023 erneut Klärungsgespräche aufgenommen werden, die bislang andauern.